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Zur Inschrift




In den Jahren 1965 bis 1967 wurden von uns insgesamt vier große Inschriftquader geborgen.


Drei dieser Quader bilden die obere Quaderreihe mit einer Gesamtbreite von 3,06 Metern.

Von der darunter liegenden Quaderreihe wurde nur ein Quader gefunden. Auf der Oberseite dieses Quaders, über dem ersten "O" des Wortes "MODESTO", zeigte sich eine Markierung in Form einer deutlich sichtbaren Kerbe, die wir als Versatzmarke für die erste Quadertrennfuge der darüber liegenden Reihe erkannten.

Somit konnte der Modesto-Quader eindeutig als mittlerer Quader der unteren Quaderreihe identifiziert und bereits 1967 in unserer Ausstellung am Chlodwigplatz exakt - unter der ersten Trennfuge der darüber liegenden Quaderreihe - positioniert werden.
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Zur oberen Quaderreihe:

Aufgrund der auf diesen drei Quadern vollständig erhaltenen Inschrift ist die Übersetzung unstrittig. Die erste Zeile lautet:

LUCIO * POBLICIO* LUC I I * FILIO *   TERETINA TRIBU

Dem Lucius Poblicius, Sohn des Lucius aus dem Bürgerbezirk der Teretina Tribu.

Lucius Poblicius stammt folglich aus dem Bürgerbezirk der Tribus Teretina. Ursprünglich war dies der Bezirk zwischen Rom und Neapel, später ist dieser Bezirk nicht mehr eindeutig zu umgrenzen, da sowohl Bürger aus Teilen Oberitaliens als auch aus südlichen Teilen Galliens dem Tribus Teretina Bezirk zugewiesen wurden. Poblicius und seine Familie stammen mit größter Wahrscheinlichkeit aus dem ursprünglichen Tribus Bereich Kampanien.
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Die zweite Zeile beginnt mit:

VETERANO * LEGIONIS * V(QUINTAE) *  ALAUDAE *  EX TESTAMENTO

Veteran der fünften Legion - Alaudae  ( die Lerchen )                  
Die zweite Zeile endet mit :   Gemäß dem Testament

Interessant in dieser Inschriftzeile sind die Ligaturen an ihrem Ende, im Wort Testamento. Dort hat der römische Steinmetz die Buchstaben TE, ME und NT zusammengezogen, um das Wort "Testamento" noch in dieser Zeile unterbringen zu können. Der Steinmetz hat also offensichtlich ohne Vorzeichnung gearbeitet und löste das daraus entstehende Platzproblem durch diese Ligaturen.

Damit lieferte er uns Ausgräbern bereits 1967 den Schlüssel für die ersten Rekonstruktionen des Grabmals; denn die erkennbaren Platzprobleme des Steinmetz am Ende dieser Inschriftzeile deuteten auf eine seitliche Begrenzung der Inschrift durch Pilasterkanneluren hin. Aus der Inschrift mit 3,06 Metern und zwei Kanneluren mit je 0,42 Metern Breite konnte auch die Frontbreite des Grabmalsockelgeschosses von 3,90 Metern ermittelt werden.
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Die dritte Zeile beginnt mit:

ET  *  PAULLAE  *  FILIAE
       *         ET  *  VIVIS

und seiner Tochter Paula                    und den Lebenden
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Zwei oder drei Quaderreihen ?

Weil in der unteren Quaderreihe, sowohl der linke als auch der rechte Anschlußquader fehlen, gab es, bezogen auf den ursprünglichen Umfang und Inhalt der Grabmalsinschrift, zahlreiche Deutungs- und Ergänzungsversuche.
                               
Die Archäologen Brigitte und Hartmut Galsterer stellten die Vermutung auf, dass zwischen den zwei heute bekannten Quaderreihen der Inschrift eine weitere, dritte Quaderreihe (siehe gelb markierte Reihe mit weiterem Text ) einzufügen sei ( 5 ).



Eine dritte Quaderreihe kann jedoch durch die eingangs erwähnte Versatzmarke auf der Oberseite des "Modesto-Quaders sicher ausgeschlossen werden. Dazu ist eine detailliertere Begründung in meinem Buch Grabungsfieber; Seite 244, 245 zu finden.
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Zum Text der unteren Quaderreihe:

Es verbleiben folglich zwei Quaderreihen. In der unteren Quaderreihe fehlen - wie aus dem Bild oben zu erkennen ist - der linke und rechte Anschlussquader. Diese Quader wurden nicht gefunden.

Trotzdem ist in der nun folgenden, vierten Zeile der Inschrift zu erkennen, dass noch eine weitere männliche Person erwähnt wird.                      
Die vierte Zeile lautet:

ET LUCIO  POBLICI O * MODESTO * LUCII* ................?

dem Lucius Poblicius Modestus, des Lucius....................?
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Zur Frage, in welchem Verhältnis dieser "Poblicius Modestus" ( bescheidene Poblicius ) zum Inhaber des Grabmals stand, gab es in der Vergangenheit nur Vermutugen, denn von dem anschließenden Inschrift-Text, der das klarstellen könnte, ist nur ein einziger Buchstabe am rechten Rand des Modesto-Quaders vorhanden.
Dieser letzte erkennbare Buchstabe der vierten Inschriftzeile ist, wie Untersuchungen ergeben haben, definitiv kein „F“, weil am aufgehenden, senkrechten Balken dieses Buchstaben kein Einschnitt eines waagerechten Mittelbalkens vorhanden ist. Folglich setzt sich die Inschrift nach dem Wort Modesto nicht mit  "L * F"  = ( "Lucii * Filio")  fort. Bei Modestus handelt es sich also nicht um einen Sohn des Lucius Poblicius.

Weitere Untersuchungen wurden bis Ende 2014 nicht durchgeführt. Bis dahin wurde lediglich vermutet, dass es sich bei "Modestus" um eine der Familie nahestehende männliche Person gehandelt haben muss.
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Von der fünften und letzte Zeile sind auf dem Modesto Quader die beiden Buchstaben M und H zu er-kennen. Sie sind Teil der bei Grabbauten häufig verwendeten, fünfbuchstabigen Kurzformel:  

H    *     M    *   H   *    N    *     S

HOC  *  MONUMENTUM   *   HEREDEM    *   NON    *   SEQUETUR

Dieses Monument geht nicht auf die Erben über.
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Über die Art und Weise wie diese Inschrift Im Zusammenhang ihrer fünf Zeilen zu lesen und zu verstehen ist, gab es seit der Entdeckung des Grabmals sehr unterschiedliche Auffassungen, die mit Fortschreiten der Forschungen selbstverständlich auch geändert werden mussten.


- Bis Ende 2014 war meine Auffassung wie folgt:

Die zweite Inschriftzeile endet mit:      EX * TESTAMENTO

Dort müsste die Inschrift mit einer Aussage fortsetzen, die erklärt, was gemäß dem Testament festgelegt ist. Meiner Auffassung nach war diese Aussage in der fünften Zeile zu finden und ergab im Zusammenhang gelesen:

EX * TESTAMENTO -     HOC * MONUMENTUM  * HEREDEM * NON * SEQUETUR

Gemäß dem Testament geht das Grabmal nicht auf die Erben über.

Das Grabmal wurde also nicht, wie der übrige Besitz des Poblicius, vererbt. Daraus hatte ich geschlossen, dass Poblicius alleine im seinem Grabmal bestattet werden und verhindern wollte, dass seine Frau und seine Kinder Verfügungsgewalt über das Grabmal erhielten.

Der Zusatz: ET *  PAULLAE * F und seiner Tochter Paulla und weiter  ET * VIVIS   und den Lebenden ließen vermuten, dass sich die Erben nicht an diese Verfügung hielten. Nachdem die Tochter Paulla bestattet wurde, sicherten sich die noch Lebenden mit dem Zusatz ET * VIVIS einen Platz im Grabmal.

Vermuten konnte man auch, dass die vierte Zeile der Inschrift später hinzugefügt wurde. Abgeleitet wurde dies aus der Erkenntnis, dass Cognomina  ( wie Modestus )  erst in der zweiten Hälfte des ersten Jahrhunderts nach Christus gebräuchlich wurden. ( 4 )   

- 2015 Neue Erkenntnisse zur Inschrift:

Nach einem Vortrag im September 2014 am Bischöflichen Pius Gymnasium in Aachen ergab sich eine äußerst positive und interessante Zusammenarbeit mit dem Philologen und Vorsitzenden des Vereins "Pro Lingua Latina" Herrn Dr. Hermann Krüssel. In dieser Zusammenarbeit fiel Dr. Krüssel der klassisch-philologische und epigrafische und mir der archäologisch-technische Teil zu.

Viele der bisher zum Poblicius Grabmal gewonnenen Erkenntnisse u.a. auch die Frage nach der Ergänzung der Inschrift wurden in den Folgemonaten hinterfragt und neu bewertet.

Wie schon ausgeführt, kann eine zusätzliche Quaderreihe zwischen den heute bekannten beiden Quaderreihen, wegen der Versatzmarke auf der Oberfläche des Modesto-Quaders sicher ausgeschlossen werden. Die Inschrift besteht folglich aus fünf Zeilen, von denen die ersten drei Zeilen komplett vorhanden sind und die letzte Zeile mit der von vielen Grabbauten bekannten Kurzformel:

HOC    *     MONUMENTUM     *      HEREDEM     *     NON          *         SEQUETUR

sicher zu ergänzen ist.

Der Focus für neue Forschungen richtete sich damit auf die unvollständige, vierte Zeile und dort ganz speziell auf den letzten Buchstaben des Modesto Quaders. Wie schon ausgeführt, handelt es sich bei diesem Buchstaben definitiv nicht um ein "F", welches als Abkürzung für "Filius" gestanden hätte.

Modestus kann folglich kein Sohn des Lucius Poblicius gewesen sein. Da Modestus aber in der Inschrift erwähnt wird und auch im Grabmal bzw. dessen Grabgarten bestattet wurde, muss er der Familie sehr nahe gestanden haben. Somit kann mit ziemlicher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es sich bei Modestus um einen Freigelassenen des Poblicius handelt, der - wie bei den Römern üblich - den Namen seines Herren angenommen hat, allerdings mit dem Cognomen Modestus.
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- Die Ermittlung des möglichen Endbuchstabens

Wichtigster Ansatzpunkt zur Ergründung der Identität des Modestus war damit der letzte Buchstabe der vierten Zeile. Der Rückgriff auf Fund-Fotos des Modestus Quaders aus dem Jahr 1967 und Vergrößerungen des letzten Buchstaben bestätigten, dass beim senkrechten Balken des letzten Buchstaben kein Einschnitt eines waagerechten Mittelbalkens vorhanden war. Neben dem Buchstaben "F" schieden mit Blick auf das Alphabet und Detailbetrachtung der Schrifttypen eine Vielzahl von Buchstaben aus.





Übrig blieben nur fünf mögliche Buchstaben. "B, D, I, N und P".

Die Buchstaben B und P konnten nicht ausgeschlossen werden, weil bei den in der Inschrift verwendeten, römischen Schrifttypen der Buchstaben B und P der waagerechte Mittelbalken nicht zum aufgehenden, senkrechten Balken herangeführt wird, sondern weil dieser vorher spitz ausläuft.
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- Die Überprüfung des zur Verfügung stehenden Platzes

In einem nächsten Schritt musste nun überprüft werden, welcher Platz in der vierten Zeile, vor und hinter dem Modesto-Quader für eine Ergänzung der Zeile zur Verfügung stand. Zu klären war, ob vom Raum her die Möglichkeit gegeben war, dass neben Modestus eventuell noch eine weitere Person in dieser Zeile aufgeführt sein könnte.

Der Plural bei ET VIVIS ( und den Lebenden ) legte solch eine Vermutung nahe. Der Plural kann aber auch nur eine in Stein gemeißelte Bestattungs-Option für eine weitere Person sein, die später nicht zwingend erfüllt worden sein muss.

Beim Vergleich alter Inschrift-Fotos vom Chlodwigplatz und neuer Inschrift-Fotos vom Grabmal im Römisch-Germanischen Museum traten Maßunterschiede auf, die deutlich machten, dass bei der Rekonstruktion im RGM die Versatzmarke auf der Oberfläche des Modesto Quaders nicht berücksichtigt und dieser Quader um 7 bis 8 cm zu weit nach links gesetzt wurde.




Bei der späteren, fototechnischen Ergänzung der Inschrift musste deshalb auf die Inschrift-Fotos der Jahre 1966 und 1967 zurückgegriffen werden.
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- Die Ergänzung der vierten Zeile

Unter Berücksichtigung der vorbeschriebenen Fakten, die Modestus nur als Freigelassenen des Poblicius erklären  und in Anlehnung an die dritte Zeile, in der die weiteren Personen mit einem "ET" hinzugefügt sind, wurde die vierte Zeile, wie folgt ergänzt:

ET  * L * POBLICI O * MODESTO * L * Poblicii  *  Liberto




Als nächster Schritt wurde eine Maßnahme geplant und durchgeführt, die bei keiner der bisherigen Text-Ergänzungen angewendet worden war:

eine fototechnische Ergänzung der Inschrift - mit exakt den Buchstaben-Typen, den Buchstaben-Höhen, Breiten und Buchstaben-Abständen, die in dieser Inschrift von dem römischen Steinmetz verwendet wurden.

Dabei zeigte sich, dass die vierte Zeile mit dem von Dr. Krüssel und mir ermittelten Ergänzungstext vollständig gefüllt wird.

Es bleibt also kein Platz mehr für die Nennung einer weiteren Person.
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Platz für die Nennung einer weiteren Person bleibt auch dann nicht, wenn der ergänzte Text mit den bei römischen Inschriften üblichen Abkürzungen ausgeführt wird :

ET  * L * POBLICIO * MODESTO * L * P  *  Lib





Folglich kann die von Dr. Krüssel und mir ermittelte Ergänzung der vierten Zeile "ohne Abkürzungen" als einzig sinnvolle und realistische Version angenommen werden.
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- Die neue Interpretation der Inschrift

Unter der Voraussetzung, dass man das "ET" vor PAULLA, vor VIVIS und vor L * POBLICIO * MODESTO als "ETIAM" liest, was in der lateinischen Lesart sehr oft vorkommt, ergibt sich im Zusammenhang folgende Aussage:

EX * TESTAMENTO
                    
ETiam  *  PAULLAE  *  Filiae                    ETiam  *  VIVIS

ETiam   *   Lucio   *   PobliciO  *  MODESTO  *  Lucii  *  Poblicii   *   Liberto

Gemäß dem Testament auch für seine Tochter Paulla und die Lebenden und auch für Lucius Poblicius Modestus, den Freigelassenen des Poblicius.
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- Zusammenfassung zur Inschrift

Konkret erwähnt die Inschrift drei Personen: Lucius Poblicius, seine Tochter Paulla und Lucius Poblicius Modestus, seinen Freigelassenen.

Da die Aedikula an ihrer Frontseite drei Interkolumnien aufweist, finden die Statuen der drei Personen in der Inschrift genannten Personen dort Platz.

Im Grabungsareal wurden aber insgesamt vier Statuen bzw. deren Reste gefunden. Dies hat in der Vergangenheit immer wieder zu der Frage geführt, mit welcher Statue, welche Person dargestellt ist und wo sie am Grabmal platziert war.

Unter der Rubrik: Zu den Statuen wird auf diese Frage und die neuen Erkenntnisse eingegangen.



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